Kantonale Kommissionen

INFRI ist bei den kantonalen Kommissionen mit Bezug auf behinderte Personen oder Menschen in Schwierigkeiten und Förderinstitutionen vertreten.

 

Beratende Kommission zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und Integrationsproblemen

Mission:

  • Erfassung der Zahlen minderjähriger als auch erwachsenen Personen mit physischen, mentalen oder psychischen Behinderungen, sowie Minderjährigen bei welchen spezielle Bildungsmassnahmen erforderlich sind;
  • Evaluierung der Kosten, zur Favorisierung der Hauspflege behinderter Personen;
  • Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts welches ein Netzwerk von Gastfamilien, Bildungsfördernde Aktivitäten in offenem, sowie institutionellem Rahmen favorisiert und auf Personen mit Eingliederungsproblemen ausgerichtet ist;
  • Empfehlung aller kreativen Projekten, Projekterweiterungen oder strukturell institutionellen Änderungen zu Händen der Gesundheitsdirektion und der Sozialämter;
  • Diese Kommission überreicht seine Berichte dem Staatsrat.

Für INFRI sind die Mitglieder dieser Kommission: Olivier SPANG Generalsekretär und Jean-Luc KUENLIN, Direktor Institutionen.

 

Kommission der periodischen Subventionsprüfungen

Mission:

  • Das Subventionsgesetz sieht mindestens alle 6 Jahre eine Überprüfung der kantonalen Subventionen vor, was gemäss dem Massstab deren Notwendigkeit, Nutzen und Wirtschaftlichkeit, sowie auf deren Gesetzeskonformität erfolgt.
  • Die Kommission überreicht dem Staatsrat regelmässig Berichte über die Entwicklung der Subventionen und schlägt Anpassungen oder Streichungen vor.

Für INFRI ist Olivier SPANG Generalsekretär, Mitglied dieser Kommission.

 

Begleitgruppe und Lenkungsausschuss der Implementierung von NFA

Mission:

  • Im Rahmen der neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen im 2009 sind mehrere Tätigkeitsbereiche in die Verantwortung des Kantons Freiburg gefallen. Im Besonderen betrifft dies die Bereiche behinderte Personen und Sonderschulen.
  • Der Kanton Freiburg musste seine gesetzlichen Bestimmungen anpassen, eine „Politik der Person mit Behinderung“ und ein „Heilpädagogikskonzept“ definieren und der Gesetz über Institutionen überarbeiten.
  • Diese Projekte welche sich progressiv der Fertigstellung nähern, wurden von zahlreichen Arbeitsgruppen im Verlauf mehrerer Jahre ausgearbeitet.
  • Die Begleitgruppe unterzieht die Projekte einer Vorprüfung, bevor diese zur Genehmigung eingereicht werden.
  • Der Lenkungsausschuss ist das Organ welches letztendlich über eine definitive Unterbreitung an den Staatsrat entscheidet und rechtliche Projekte validiert.

Für INFRI sind die Mitglieder dieses Begleitsgruppe: Olivier SPANG General Sekretär und Alexandre WAEBER Direktor der Institutionen. Und Mitglieder des Lenkungsauschusses sind: Ursula Schneider-SCHÜTTEL Präsidentin, sowie André SUDAN Vize Präsident.